Beitragsordnung

Hinweise zur Beitragszahlung gibt die Satzung.
Der Beitrag wird jährlich im ersten Quartal erhoben.
Bei Austritt erfolgt keine anteilige Erstattung von Beiträgen oder Pauschalen.

Es gibt vier Beitragsarten:

Die Hüttennutzungspauschale erlaubt Dir, die Hütte des Vereins zu nutzen.

Beitrag und Pauschale werden per Lastschriftverfahren vom Schatzmeister eingezogen. Die Berechtigung erteilst Du auf dem Aufnahmeantrag. Kann der Beitrag auch nach Mahnung nicht eingezogen werden, so bewirkt dies den Austritt aus dem Verein.

Kassierung

Die Kassierung des jährlichen Beitrags erfolgt per Lastschrifteinzug im ersten Quartal des Jahres. Bei Aufnahme in den Verein erteilst Du die Einzugsgenehmigung für dein Konto. Ändert sich dein Konto, so teilst Du die neue Bankverbindung dem Schatzmeister über einen der folgenden Wege mit

Nach einem erfolglosen Beitragseinzug wirst Du einmal schriftlich gemahnt. Reagierst Du dann nicht, um deine Beitragszahlung zu ermöglichen, so zieht dies entsprechend Beitragsordnung den Austritt aus dem Verein nach sich.

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